Musterformular pfändungs- und überweisungsbeschluss

Alle beim High Court eingereichten Dokumente müssen über ein Deckblatt verfügen, das den High Court Rules vom Gesetz Buch G1 (externer Link) entspricht GOV.UK. Eine Übertragung der Zulassung umfasst keine Übertragung der Orphan-Bezeichnung, da diese einem anderen Verfahren unterliegt (siehe auch “Muss ich auch die Orphan-Bezeichnung übertragen, wenn meinem Arzneimittel eine solche Bezeichnung gewährt wurde?”). Wenn Sie an einem Verfahren beteiligt sind und sich einer Zwischen- oder Ursprungsanmeldung widersetzen möchten, die von einer anderen Partei eingereicht wurde, müssen Sie eine Einspruchsschrift einreichen. In der Einspruchsschrift wird dem Gericht und dem/den Antragsteller mitgeteilt, dass Sie gegen die beantragten Anordnungen und die Gründe, aus denen Sie sich dagegen wenden, widerspruchen. Der Inhalt, der in einer Einspruchsschrift enthalten sein muss, ist in der High Court Rules von G33 (externer Link) dargelegt. Eine eidesstattliche Versicherung zur Unterstützung des Antrags eines Gläubigers auf Entscheidung muss den Vorschriften des High Court vom VB(externer Link) entsprechen, wenn die Übermittlung nur die MAH-Details auf der Verpackung und der Packungsbeilage betrifft, ohne dass dies Auswirkungen auf das Gesamtdesign hat, Zusätzlich zur Vorlage der Mock-ups sollte eine Erklärung, in der es heißt, dass nur die Einzelheiten des MAH geändert wurden und dass solche Änderungen in allen Produktpräsentationen eingeführt werden, in Modul 1.3.2 des Antragsdossiers aufgenommen werden. Übertragungen von Orphan-Bezeichnungen und Verbringungen von Ma sind unterschiedliche Verfahren und müssen als solche behandelt werden. Die Anträge auf Übertragung der Orphan-Bezeichnung und -Übertragung der Zulassung sollten vorzugsweise gleichzeitig bei der Agentur eingereicht werden. In dem Begleitblatt, das jedem Antrag beigefügt ist, sollte auf die beiden Anträge Bezug genommen werden, da die beiden Verfahren parallel von der Agentur abgewickelt werden. Viele beim High Court eingereichte Schriftstücke müssen in einer bestimmten Weise (eine “vorgeschriebene Form”) dargelegt werden. Einige Dokumente (z.

B. eine Klageschrift oder eine Beschwerdeschrift) nicht. Teil 5 der Strafprozessordnung enthält Vorschriften über Anträge von Parteien an Rechtssachen und von Mitgliedern der Öffentlichkeit auf Auskunft aus Gerichtsakten: Einzelheiten siehe Regeln 5.7 und 5.8 sowie die anderen Rechtsvorschriften, die in den Erläuterungen zu diesen Vorschriften aufgeführt sind.

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